Rückerstattung Kassenanteil

 

Nach erfolgreichem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung wird Ihnen der bisher gezahlte Eigenanteil von der Krankenkasse wieder ausgezahlt. Sie benötigen dazu die sog. Abschlussbestätigung nach § 29, die Sie von uns nach dem Begleichen der letzten Abrechnung erhalten. Die dazu erforderliche Berechnung kann erst nach Ende des laufenden Quartals erstellt werden.

Die Abschlussbestätigung darf erst nach einer gewissen, individuell sehr unterschiedlich langen Phase der Stabilisierung des erreichten Behandlungsergebnisses ausgestellt werden.

Nach Abschluss der Behandlung können keine Leistungen mehr zu Lasten Ihrer Krankenkasse erbracht werden. Das heißt, dass Ihnen dann z.B. etwaige Reparaturen an noch getragenen Geräten in Rechnung zu stellen wären.

Zusammengefasst ergibt sich

folgender Ablauf:

  1. Nach dem Abschluss der Behandlung erfolgt noch eine letzte Quartalsabrechnung!
  2. Wenn Sie die Abschlussrechnung beglichen haben, schicken wir Ihnen die Abschlussbescheinigung zu.
  3. Nun können Sie die von Ihnen gesammelten Kassenanteilsrechnungen zusammen mit der Abschlussbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen!

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.