Patienteninformation zur gesetzlichen Regelung der Kostenübernahme bei kieferorthopädischen Behandlungen
Sehr geehrte Versicherte,
liebe Patienten und Eltern,
der Gesetzgeber hat für die kieferorthopädische Behandlung folgende Abrechnungsmodalitäten vorgeschrieben:
Der Patient oder Versicherte ist verpflichtet, während der Behandlung, in der Regel ab der ersten Abdrucknahme, einen Eigenanteil von 20% (bzw. 10% bei mehreren in Behandlung befindlichen Kindern) zu tragen. Sie werden quartalsweise über die im abgeschlossenen Kalendervierteljahr erbrachten Leistungen eine Rechnung erhalten, die den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil ausweist.
Diese Rechnungen bewahren Sie bitte unbedingt auf, denn der Eigenanteil wird nach ordnungsgemäßem Ablauf bei Abschluss der Behandlung gegen Vorlage der Rechnungen sowie einer entsprechenden Bescheinigung, die Sie dann von uns erhalten, durch Ihre Krankenkasse erstattet.
Unklarheiten klären wir gerne. Sprechen Sie uns an!